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A.G.B.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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- Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma OnTech
(nachfolgend OnTech genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (A.G.B.). Diese gelten
spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen.
Gegenbestätigungen unter Hinweis auf anderweitige
Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen
von diesen A.G.B. sind nur wirksam, wenn OnTech diese
schriftlich bestätigt.
- Proben und Muster gelten als Durchschnittsmuster. Diese
verbleiben im Eigentum von OnTech, sofern sie dem Abnehmer nicht
gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Ohne die
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von OnTech ist der
Besteller nicht berechtigt Produktbezogene Daten an Dritte
weiter zu geben. Diese beziehen sich in erster Linie auf
Konstruktionsdaten, Spezifikationen und Angaben über die
Hersteller.
- Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach
Preisliste/ Angebot von OnTech geltende Preis. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer, wenn die Lieferung für den Geschäftsbetrieb des
Käufers erfolgt. Etwaig anfallende weitere Kosten, wie Porto,
Verpackung, etc., werden dem Käufer zu Selbstkosten in Rechnung
gestellt.
- Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn
sie schriftlich bestätigt sind. Ist eine Lieferfrist schriftlich
vereinbart, verlängert sich diese angemessen bei Vorliegen
höherer Gewalt. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten,
ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von mindestens 60
Tagen schriftlich zu setzen und nach Ablauf der Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen.
- Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder der
Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der
Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume von OnTech oder
deren Partner verlassen hat. Dies gilt auch bei Lieferung frei
Haus.
- OnTech gewährleistet, dass die Ware frei von Fabrikations-
und Materialfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs
Monate ab Eingang der Ware beim Käufer. Offensichtliche Fehler
sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen, anderenfalls
gilt die Ware als einwandfrei. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind OnTech unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen. Die Gewährleistung ist nach Wahl von OnTech auf
Nachbesserung oder fehlerfreie Neulieferung beschränkt.
Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen, einschließlich Nebenforderungen,
Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und
Wechseln, Eigentum von OnTech (Vorbehaltsware). Der Käufer darf
über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Erfolgt die Lieferung
der Ware für den Geschäftsbetrieb des Käufers, ist er
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich mit der Zahlung
des Kaufpreises nicht im Verzug befindet oder OnTech diese
Befugnis infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der
Vermögenslage des Käufers widerruft. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Ware durch den
Käufer wird stets für OnTech vorgenommen. Wird die Kaufsache mit
anderen, nicht OnTech gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwirbt OnTech das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie
für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an OnTech
ab. OnTech ermächtigt den Käufer hiermit widerruflich, die
abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
das Eigentum von OnTech hinweisen und OnTech unverzüglich
benachrichtigen.
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für OnTech unentgeltlich.
Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl
und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern und tritt
hieraus resultierende Entschädigungsansprüche an OnTech ab.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - ist OnTech berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder der
Pfändung der Vorbehaltsware durch OnTech liegt kein Rücktritt
vom Vertrag vor.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von OnTech
sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung
gilt 3 Tage nach Rechnungsstellung als zugegangen, sofern der
Käufer einen späteren Zugang nicht belegen kann. Der Käufer ist
zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von
OnTech nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten und
rechtskräftig festgestellt sind.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen OnTech als auch deren
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OnTech und dem
Käufer gilt das (materielle) Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Besteller
Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis
mittelbaren oder unmittelbaren sich ergebenen Streitigkeiten
nach Wahl des Lieferers, der Hauptsitz (Bonn) des Lieferers oder
die Niederlassung des Lieferers.
Sollte eine Bestimmung dieser A.G.B. oder der sonstigen
Vereinbarungen zwischen OnTech und dem Käufer unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
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